« zurück zur Suche
Urteil Streitwert für die Räumungsklage nach der Nettomiete
Schlagworte
Streitwert für die Räumungsklage nach der Nettomiete
Leitsatz
Der Gebührenstreitwert für eine Räumungsklage ist nach dem Jahresbetrag der Nettomiete zu berechnen; Betriebskosten werden nur dann hinzugezählt, wenn sie als Pauschale vereinbart wurden. (Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat