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Urteil Streitwert bei einseitiger Hauptsachenerledigungserklärung
Schlagworte
Streitwert bei einseitiger Hauptsachenerledigungserklärung
Leitsatz
Der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung wird nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten bestimmt. (Leitsatz der Redaktion)
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