« zurück zur Suche
Urteil Sonderumlage für Anwaltskosten
Schlagworte
Sonderumlage für Anwaltskosten; Beschluß nur anfechtbar, nicht nichtig
Leitsätze
1. Ein Beschluß über die Erhebung einer Sonderumlage ist anfechtbar, aber nicht nichtig, wenn die Sonderumlage für die Bezahlung von Kostenvorschüssen für den Rechtsanwalt der Antragsgegner in einem Beschlußanfechtungsverfahren erhoben wird.
2. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht allein deshalb zu gewähren, weil der Antragsteller davon ausgegangen ist, daß die Anfechtungsfrist erst mit dem Zugang des Protokolls zu laufen beginne.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat