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Urteil Sondernutzungsrecht für Wassersportanlage
Schlagworte
Sondernutzungsrecht für Wassersportanlage
Leitsatz
Das Sondernutzungsrecht des Teileigentümers an (fast) der gesamten Fläche des an einer Bundeswasserstraße gelegenen Grundstücks erlaubt auch den Publikums- und Kundenverkehr zu einer Bootsmotoren-Werkstatt und zu den über das Grundstück erreichbaren Bootssteganlagen.
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