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Urteil Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses
Schlagworte
Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses
Leitsatz
Der Vermieter ist nicht berechtigt, in einem laufenden Mietverhältnis von dem Mieter einen Kostenvorschuß zur Durchführung von Schönheitsreparaturen zu fordern, es sei denn, wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen ist eine Schädigung an der Substanz der Wohnung zu befürchten. (Leitsatz der Redaktion)
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