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Urteil Rechtswegzuständigkeit


Schlagworte

Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg; BaulandG-Enteignung; Nichtigkeit wegen Formmangels; Enteignung; Zustellung des Enteignungsbescheides an Zwangsverwalter

Nichtamtliche Leitsätze

1. Bei behaupteter Nichtigkeit einer BaulandG-Enteignung wegen Formmangels (hier: unwirksame Zustellung) ist der Zivilrechtsweg gegeben.

2. Nach den Bestimmungen des BaulandG und seiner Durchführungsverordnung liegt aber eine wirksame Enteignung vor, wenn die Zustellung an den Verfügungsberechtigten erfolgte (hier: Zwangsverwalter). (Bestätigung BGH ZOV 2003, 322)

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