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Urteil Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe
Schlagworte
Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe; Schlüsselrückgabe; Zugangsverschaffung
Leitsatz
Einem Vermieter, der sich nach Beendigung des Mietverhältnisses monatelang nicht darum bemüht, sämtliche Schlüssel zum Mietobjekt zu erhalten, um sich Zugang zu diesem zu verschaffen, steht kein Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung gemäß § 546 a BGB zu.
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