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Urteil Minderung bei Wohnflächenabweichung nach Nettomiete
Schlagworte
Minderung bei Wohnflächenabweichung nach Nettomiete
Leitsatz
Bei einer Minderung aufgrund einer Flächenabweichung ist bei einer vereinbarten Nettomiete zzgl. Nebenkostenvorauszahlungen lediglich der Nettomietbetrag ohne die auf die Nebenkosten zu leistenden Vorschüsse heranzuziehen. (Leitsatz der Redaktion)
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