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Urteil Mietvertragliche Kostenklausel begründet keine Mieterpflicht zur eigenen Instandsetzungstätigkeit
Schlagworte
Mietvertragliche Kostenklausel begründet keine Mieterpflicht zur eigenen Instandsetzungstätigkeit; kleinere Instandhaltungen
Leitsätze
1. Der Vermieter muß im Rahmen der Gewährung vertragsgemäßen Gebrauchs gewährleisten, daß die Wohnungseingangstür ordnungsgemäß schließt. 2. Eine Kostenklausel begründet keine Pflicht des Mieters zur eigenen Instandsetzungs- bzw. Reparaturtätigkeit. (Leitsätze der Redaktion)
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