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Urteil Mietvertrag mit Eheleuten
Schlagworte
Mietvertrag mit Eheleuten; Verpflichtung der Ehefrau grundsätzlich nur mit ihrer Unterschrift
Leitsatz
Sind in dem Mietvertrag beide Eheleute als Mieter vorgesehen, unterschreibt jedoch nur ein Ehegatte, wird der andere ohne Hinzutreten weiterer Umstände, die für eine Bevollmächtigung sprechen, nicht Mietvertragspartner. (Leitsatz der Redaktion)
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