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Urteil Mietrückforderung wegen Verstoßes gegen Preisbestimmungen
Schlagworte
Mietrückforderung wegen Verstoßes gegen Preisbestimmungen
Leitsätze
1. Fordert der Mieter überzahlte Mieten wegen Verstoßes gegen die Preisbestimmungen der ehemaligen DDR zurück, muß er die preisrechtlich zulässige Miete am 1. August 1954 darlegen.
2. Zur Berechnung der preisrechtlich zulässigen Miete hat der Mieter einen Auskunftsanspruch, den er notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen muß. Eine nur teilweise erteilte Auskunft ändert nichts an der Darlegungslast für den Rückforderungsprozeß.
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