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Urteil Mietminderung auch bei Ca.-Wohnflächenangabe im Mietvertrag
Schlagworte
Mietminderung auch bei Ca.-Wohnflächenangabe im Mietvertrag
Leitsatz
Auch wenn es im Mietvertrag heißt: "Wohnfläche ca. 96 m2" stellt die Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche um mehr als 10 % einen Mangel dar, der den Mieter zur Minderung berechtigt.
(Leitsatz der Redaktion)
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