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Urteil Mieterhöhung: Einfamilienhaus und Doppelhaushälfte vergleichbar
Schlagworte
Mieterhöhung: Einfamilienhaus und Doppelhaushälfte vergleichbar
Leitsatz
Der Vermieter einer Doppelhaushälfte kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens Bezug nehmen auf entsprechende Entgelte für Einfamilienhäuser.
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