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Urteil Laube zu Wohnzwecken
Schlagworte
Laube zu Wohnzwecken; Bestandsschutz für Lauben im Kleingarten
Leitsatz
Das bestandsgeschützte Recht zur Nutzung einer Laube zu Wohnzwecken ist nicht an die Baulichkeit, sondern an die Nutzer gebunden, die aus dem am 1. April 1983 (§ 22 BKleingG) bestehenden Pachtvertrag berechtigt sind.
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