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Urteil Kündigung von Dauerschuldverhältnis nur nach Abmahnung
Schlagworte
Kündigung von Dauerschuldverhältnis nur nach Abmahnung
Leitsatz
Ein vertragswidriges Verhalten des Gegners berechtigt im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses grundsätzlich nicht zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung, es sei denn, die Vertrauensgrundlage der Rechtsbeziehung ist derart erschüttert, daß sie auch durch die Abmahnung nicht wiederhergestellt werden kann.
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