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Urteil Kostenfestsetzungsverfahren
Schlagworte
Kostenfestsetzungsverfahren; Prozesskosten; Fotokopiekosten für Anwalt
Nichtamtlicher Leitsatz
Fotokopiekosten des Prozessanwalts sind - abgesehen von den in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
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