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Urteil Komforttarife
Schlagworte
Komforttarife; Erschwerniszuschläge bei der Müllentsorgung
Leitsätze
1. Zur Frage, ob die von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) erhobenen Komforttarife für Erschwernisse bei der Müllentsorgung der Billigkeit entsprechen.
2. Das Kostendeckungsprinzip gilt nicht für die einzelne Gebührenveranlagung.
3. Die Komforttarife der BSR verstoßen jedenfalls weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Äquivalenzprinzip.
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