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Urteil Keine Billigkeitskontrolle der Tarife der BSR
Schlagworte
Keine Billigkeitskontrolle der Tarife der BSR
Leitsatz
Der Tarifkunde der BSR kann im Zahlungsprozeß nicht einwenden, daß die Tarife unbillig seien; das ist vielmehr im Rückforderungsprozeß geltend zu machen (gegen BGH NJW 1983, 1777). (Leitsatz der Redaktion)
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