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Urteil Keine Aufrechnung des Mietkautionsrückzahlungsanspruchs gegenüber Zwangsverwalter
Schlagworte
Keine Aufrechnung des Mietkautionsrückzahlungsanspruchs gegenüber Zwangsverwalter
Leitsatz
Nach Beendigung des Mietverhältnisses darf der Mieter gegen einen Zahlungsanspruch des Zwangsverwalters auf Miete oder Nutzungsentschädigung nicht mit einem Kautionsrückzahlungsanspruch aufrechnen.
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