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Urteil Kein Mietmangel bei Duldung der baurechtswidrigen Nutzung durch Behörde
Schlagworte
Kein Mietmangel bei Duldung der baurechtswidrigen Nutzung durch Behörde; Verwirkung von Mietminderungsansprüchen
Leitsätze
1. Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse begründen einen Sachmangel nicht, solange für ein drohendes Einschreiten der Verwaltungsbehörde nichts ersichtlich ist.
2. Verwirkung von Gewährleistungsrechten bei jahrelanger, nicht beanstandeter Nutzung des Mietobjekts.
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