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Urteil IBB-Mietbegrenzung durch Bezug auf Wohnungsgrößen unmaßgeblich für Mieterhöhung
Schlagworte
IBB-Mietbegrenzung durch Bezug auf Wohnungsgrößen unmaßgeblich für Mieterhöhung; maßgebliches Mietspiegelrasterfeld
Leitsatz
Die Verpflichtung des Vermieters durch Fördervertrag, Mieterhöhungen nach dem Durchschnittswert der Mieten für Wohnungen einer Durchschnittsgröße zu berechnen, entbindet den Vermieter nicht von der Verpflichtung zur Angabe des zutreffenden Mietspiegelfeldes für die konkrete Wohnung. Wird dies unterlassen, ist das Mieterhöhungsverlangen unwirksam und eine Zustimmungsklage unzulässig.
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