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Urteil Haftung von Gesellschaftern einer GbR als Mieterin
Schlagworte
Haftung von Gesellschaftern einer GbR als Mieterin
Leitsatz
Bitten die Gesellschafter einer GbR den Vermieter, den auf "F. ... S. ... und M. ... L. GbR" ausgestellten Mietvertrag bezüglich der Bezeichnung des Mieters zu ändern in "F. ... S. und M. ... L. ... GbR mit beschränkter Haftung", so führt dies nicht zu einer individualrechtlichen Vereinbarung mit dem Vermieter als Gläubiger, die die bestehende persönliche unbeschränkte Haftung des Gesellschafters einer GbR einschränken kann.
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