Urteil gegenständlich beschränkte Bürgschaft und Zeitbürgschaft
Schlagworte
gegenständlich beschränkte Bürgschaft und Zeitbürgschaft; Anzeigeobliegenheit bei Zeitbürgschaft; Bürgschaft bei Kontokorrentkredit
Leitsätze
BGB §§ 765, 777
Zur Abgrenzung der gegenständlich beschränkten Bürgschaft von der Zeitbürgschaft.
BGB § 777; AGBG § 3
Wird auf Wunsch des Bürgen eine als Zeitbürgschaft zu verstehende Befristung seiner Haftung vereinbart, so ist eine Klausel überraschend, mit der sich der Gläubiger formularmäßig von der Anzeigeobliegenheit freizeichnet.
BGB §§ 765, 777; ZPO § 286 G
Streiten der Gläubiger und der Bürge darüber, ob eine vereinbarte Befristung als Zeitbürgschaft oder nur als gegenständliche Beschränkung der Haftung zu verstehen ist, trägt der Gläubiger die Beweislast für den von ihm behaupteten Inhalt der Bürgschaft; sichert die Bürgschaft einen Kontokorrentkredit, stellt dies regelmäßig ein wesentliches Beweisanzeichen dafür dar, daß eine gegenständliche Beschränkung vereinbart ist.
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