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Urteil Fristlose Kündigung des Mieters wg. fehlender Schalldämmung
Schlagworte
Fristlose Kündigung des Mieters wg. fehlender Schalldämmung
Leitsätze
1. Weisen die zum Betrieb einer Gaststätte gemieteten Räume nicht die erforderliche Luft- und Trittschalldämmung auf, kann der Mieter erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist außerordentlich fristlos kündigen.
2. Das Verlangen nach unverzüglicher Abhilfe reicht nur dann aus, wenn Mängel sofort behoben werden müssen und können.
(Leitsätze der Redaktion)
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