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Urteil Fehlende Flügeltür kein Mangel
Schlagworte
Fehlende Flügeltür kein Mangel
Leitsatz
Fehlt schon bei Beginn des Mietverhältnisses im Durchbruch zwischen Wohn- und Schlafzimmer eine Tür, liegt kein Mangel vor, wenn die Mieter die Wohnung besichtigt haben.
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