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Urteil Fälligkeit der Miete: Übergangsregelungen nach Mietrechtsreform
Schlagworte
Fälligkeit der Miete: Übergangsregelungen nach Mietrechtsreform
Leitsatz
Mit Inkrafttreten der Mietrechtsreform (1. September 2001) ist die Miete auch bei davor abgeschlossenen Mietverträgen zu Beginn eines Monats, spätestens bis zum dritten Werktag zu entrichten.
(Leitsatz der Redaktion)
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