Urteil Erstattungsfähigkeit von Finanzierungskosten
Schlagworte
Erstattungsfähigkeit von Finanzierungskosten
Leitsatz
Die Revision kann auch nur hinsichtlich eines tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teils des Gesamtstreitstoffs zugelassen werden, auf den auch die Partei selbst die Revision beschränken könnte. Für die Prüfung des Umfangs einer zugelassenen Revision sind auch die Entscheidungsgründe des Berufungsurteils heranzuziehen. Eine hinreichend klare Beschränkung der Zulassung liegt dann vor, wenn sich die von dem Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Frage nur für einen selbständigen Teil des Streitstoffs stellt.
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