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Urteil Entschädigungsfonds


Schlagworte

Entschädigungsfonds; gesetzlicher Vertreter; Auskunftsanspruch; Rechnungslegungsanspruch; Kontoguthaben; Auftragsrecht

Leitsätze

1. Die im Wege des Aufgebotsverfahrens anstelle des "unbekannten Eigentümers" getretene Bundesrepublik Deutschland - Entschädigungsfonds - darf vom (ehemaligen) gesetzlichen Vertreter gem. § 11 b VermG Auskunft und Rechnungslegung über das Grundstückskonto sowie Abführung des Kontoguthabens nicht durch behördliche Anordnung (Verwaltungsakt) verlangen.

2. Diese Ansprüche können allein nach dem zivilrechtlichen Auftragsrecht (§§ 662 ff. BGB) verfolgt werden.

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