« zurück zur Suche
Urteil Entschädigung
Schlagworte
Entschädigung; Trümmergrundstücke
Nichtamtlicher Leitsatz
Bei der gem. § 3 Abs. 3 EntschG vorzunehmenden Berechnung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für "Trümmergrundstücke", die nach dem DDR-AufbauG enteignet worden waren, sind Abschläge oder Abzüge für Abbruchkosten (Enttrümmerungskosten) nicht vorzunehmen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat