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Urteil Einzelne Mülltonne statt Gemeinschaftsmüllcontainer
Schlagworte
Einzelne Mülltonne statt Gemeinschaftsmüllcontainer
Leitsatz
Die Betriebskosten der Restmüllbeseitigung kann der Vermieter gem. § 556 a BGB auch mittels einer einzelnen Restmülltonne je Mietwohnung auf die jeweiligen Mieter eines Mehrfamilienhauses umlegen. (Leitsatz des Einsenders)
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