« zurück zur Suche
Urteil Bezugnahme auf Anlagen ausreichend für Schriftform
Schlagworte
Bezugnahme auf Anlagen ausreichend für Schriftform; Betriebskostenabrechnung mit Computerprogramm
Leitsätze
1. Die für die Betriebskostenabrechnungen im preisgebundenen Wohnraum erforderliche Schriftform ist gewahrt, wenn im unterzeichneten Hauptteil auf die nicht unterzeichneten Anlagen Bezug genommen wird.
2. Die maschinelle Unterschrift des Vermieters unter einer Betriebskostenabrechnung reicht aus, wenn ein Computerprogramm die manuell eingegebenen Daten verarbeitet hat.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat