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Urteil Betriebskostenabrechnungspflicht für Veräußerer bei Geschäftsräumen
Schlagworte
Betriebskostenabrechnungspflicht für Veräußerer bei Geschäftsräumen
Leitsatz
Auch im gewerblichen Mietrecht verbleiben bei einem Eigentumswechsel für die bis zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs abgelaufenen Abrechnungsperioden die Pflicht zur Abrechnung der Nebenkosten und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten beim früheren Eigentümer und Vermieter (im Anschluß an BGH, Urteil vom 3. Dezember 2003 - VIII ZR 168/03 - NJW 2004, 851 = GE 2004, 292).
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