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Urteil Betriebseinstellung zur Insolvenzvermeidung kein Kündigungsgrund
Schlagworte
Betriebseinstellung zur Insolvenzvermeidung kein Kündigungsgrund
Leitsatz
Die Einstellung eines Betriebes zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens stellt grundsätzlich keinen wichtigen Grund dar, der die außerordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses rechtfertigt.
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