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Urteil Besichtigungsrecht nur nach Ankündigung


Schlagworte

Besichtigungsrecht nur nach Ankündigung

Leitsätze

1. Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung des Mieters nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von einer Woche werktags in Begleitung einer Person seines Vertrauens zu besichtigen.

2. Eine darüber hinausgehende Vielzahl von Begleitern ist ebensowenig zuzulassen wie die Anfertigung von Fotos.

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