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Urteil Baugenehmigungsantrag
Schlagworte
Baugenehmigungsantrag; Veränderungssperre; formeller Mangel
Leitsatz
Steht ein Baugenehmigungsantrag in Widerspruch zu einer nachträglich beschlossenen Veränderungssperre, so hat die Bauaufsichtsbehörde, wenn sie einen formellen Mangel der Sperre feststellt, der Gemeinde vor der Entscheidung Gelegenheit zu geben, diesen zu beheben.
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