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Urteil Ausnutzung eines geringen Angebots
Schlagworte
Ausnutzung eines geringen Angebots; überhöhte Miete
Leitsatz
Der Mieter, der sich darauf beruft, der Vermieter habe eine Mangellage im Sinne des § 5 WiStG ausgenutzt, muß im einzelnen darlegen, welche Bemühungen er bei der Suche nach einer angemessenen Wohnung unternommen hat und weshalb diese Suche erfolglos geblieben ist. (Leitsatz der Redaktion)
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