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Urteil Aufrechnungsverbot und Kautionsrückzahlungsanspruch
Schlagworte
Aufrechnungsverbot und Kautionsrückzahlungsanspruch
Leitsatz
Ein Aufrechnungsverbot in einem gewerblichen Mietvertrag, wonach die Aufrechnung des Mieters mit anderen als anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen ist, ist auch auf den Kautionsrückzahlungsanspruch anzuwenden, wenn die Gegenforderungen des Mieters weder anerkannt, unstreitig noch rechtskräftig festgestellt sind.
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