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Urteil Anliegerbeiträge
Schlagworte
Anliegerbeiträge; Erschließungsbeiträge; Haftung
Nichtamtlicher Leitsatz
Der Berechtigte haftet nicht nach § 16 Abs. 2 Satz 1 VermG für Anlieger- oder Erschließungsbeiträge, wenn er nicht selbst Adressat eines entsprechenden Bescheides geworden ist.
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