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Urteil Angabe des Saldos als Begründung der Kündigung wg. Zahlungsverzuges nicht ausreichend bei nicht nachvollziehbarer Forderungsaufstellung
Schlagworte
Angabe des Saldos als Begründung der Kündigung wg. Zahlungsverzuges nicht ausreichend bei nicht nachvollziehbarer Forderungsaufstellung
Leitsatz
Zur Begründung einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges reicht die Angabe eines Saldos dann nicht, wenn in dem Kontoauszug nicht nur Mietforderungen und Zahlungen aufgelistet und verrechnet werden, sondern darüber hinaus weitere Rechnungspositionen und Gutschriften, die nicht nachvollziehbar sind.
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