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Urteil äumungstitel gegen nicht im Mietvertrag aufgeführten Ehemann erforderlich
Schlagworte
äumungstitel gegen nicht im Mietvertrag aufgeführten Ehemann erforderlich
Leitsatz
Aus einem Räumungstitel gegen den Mieter einer Wohnung kann der Gläubiger nicht gegen einen im Titel nicht aufgeführten Dritten vollstrecken, wenn dieser Mitbesitzer ist.
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