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Urteil Abrechnung der Heizkosten bei Ableseverweigerung
Schlagworte
Abrechnung der Heizkosten bei Ableseverweigerung; Schätzung
Leitsätze
1. Verweigert ein Mieter an drei aufeinanderfolgenden Terminen die Ablesung der Heizkosten, liegt ein "zwingender Grund" im Sinne von § 9 a HeizkV vor.
2. Keine der beiden Berechnungsvarianten des § 9 a HeizkV hat einen Vorrang vor der anderen.
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