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2a C 303/06 - Abrechnungsfrist für vereinbarte Betriebskosten; AusschlußfristLeitsatz: Die Vereinbarung im Mietvertrag, daß "spätestens am 30. Juni eines jeden Jahres über die vorangegangene Abrechnungsperiode abzurechnen" ist, ist als Ausschlußfrist anzusehen, wodurch der Vermieter mit Nachforderungen aus nach deren Ablauf erstellten Betriebskostenabrechnungen ausgeschlossen ist. (Leitsatz der Redaktion)AG Spandau25.01.2007
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2b C 376/06 - Verbrauchsabhängige Abrechnung für Wasserkosten mit nicht geeichtem Zähler; Kürzungsrecht bei HeizkostenLeitsatz: 1. Der Vermieter ist zur verbrauchsabhängigen Abrechung über Kaltwasserkosten auch dann berechtigt, wenn die Eichfrist für Wasserzähler abgelaufen ist, wenn er nachweist, daß die Zähler noch ordnungsgemäß funktionieren. 2. Ein Kürzungsrecht analog § 12 HeizkostenV steht dem Mieter nicht zu.AG Spandau26.06.2007
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25 C 467/04 - Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen nach EigentümerwechselLeitsatz: Ist ein Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen (§§ 280, 281 BGB) vor Veräußerung des Grundstücks entstanden, kann er auch nach Grundbucheintragung des Erwerbers weiterhin von dem ehemaligen Vermieter geltend gemacht werden. Wird auf Kostenvoranschlagbasis abgerechnet, kann auch die Mehrwertsteuer angesetzt werden, und zwar unabhängig davon, ob sie tatsächlich anfällt oder nicht. Der Schaden kann auch nach einem wegen der nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen in den Räumen verminderten Kaufpreis berechnet werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Strausberg13.02.2007
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15 C 553/06 - Vollständige Zahlung von Mietrückständen innerhalb der Schonfrist erforderlich; Kündigung wegen Zahlungsverzuges; geringfügige MietrückständeLeitsatz: Eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Mietrückständen wird nur dann unwirksam, wenn der Mieter innerhalb der Schonfrist den gesamten Rückstand tilgt. Auch ein Rest von 0,25 Euro verhindert die Heilung.AG Tempelhof-Kreuzberg19.07.2007
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18 C 98/07 - Mietspiegel-Erhebungsstichtagsproblematik bei Mieterhöhungsverlangen; ProzeßkostenhilfeLeitsatz: Wird für den Antrag auf Abweisung der Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung Prozeßkostenhilfe zu einem Zeitpunkt beantragt, zu dem der Klagabweisungsantrag wegen der im früheren Mietspiegel enthaltenen Mietwerte Erfolg gehabt hätte, ist Prozeßkostenhilfe auch dann noch zu bewilligen, wenn sich nach der Veröffentlichung des neuen Mietspiegels die Schlüssigkeit der Zustimmungsklage herausstellen sollte.AG Tempelhof-Kreuzberg30.08.2007
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2 C 300/07 - Betriebskostenabrechnung nach dem AbflußprinzipLeitsatz: Die Heizkostenabrechnung nach dem Abflußprinzip ist zumindest dann weiterhin zulässig, wenn kein Mieterwechsel stattgefunden hat. (Leitsatz der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg17.10.2007
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7 C 53/07 - Mieterhöhungsverlangen; Heizung des Mieters/ des Vermieters; Sammelheizung bei Verwendung von Heizkörpern des Mieters; Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels; Gasetagenheizung; Mietereinbauten; Teilzustimmung zur Mieterhöhung; wesentliche Installationen zum Betrieb der Heizung; Therme als Kernstück der EtagenheizungLeitsatz: Eine zugunsten des Vermieters zu berücksichtigende Sammelheizung liegt vor, wenn er die wesentlichen Installationen, die zum Betrieb der Heizung erforderlich sind, eingebaut hat. Eine vom Vermieter erneuerte Gastherme stellt die zentrale Energieabnahmestelle dar, mit deren Hilfe die Wohnung mit Wärme versorgt wird. Von dem Mieter eingebaute Heizkörper und Rohre sind demgegenüber unbedeutend. (Leitsatz der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg18.12.2007
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8 C 134/07 - Auskunftsanspruch des Mieters gegen Hausverwalter über Namen des Vermieters nach Verkauf einer Eigentumswohnung; keine Auskunft über Anschrift; rechtliche Sonderverbindung zwischen Mieter und Mietsonderverwalter; Anspruch auf Identifizierung des Vermieters; anonymer Vermieter; unbekannter Vermieter; Auskunftspflicht des VerwaltersLeitsatz: 1. Der Mieter kann nach Verkauf seiner Wohnung vom neuen Sondereigentumsverwalter Auskunft über den Namen des Eigentümers verlangen. 2. Ein Auskunftsanspruch über die Anschrift besteht nicht, da diese dem Wohnungsgrundbuch zu entnehmen ist. (Leitsätze der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg08.11.2007
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4 C 397/06 - Auslegung von Wohnwertmerkmalen der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2005; Holzverbundfenster; Breitbandkabelanschluß; Nische als Abstellraum; geräumiger Balkon; moderne Einbauküche; Elektroninstallation; nicht stellbare Wachmaschine; Belichtung; abschließbare Hauseingangstür; unzureichende Wärmedämmung; moderne Heizungsanlage; Lärm durch S-BahnLeitsatz: Holzverbundfenster stellen keine Einfachverglasung nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel dar, ein Breitbandkabelanschluß besteht nicht, wenn der Mieter zur Nutzung einen Vertrag mit einem Kabelbetreiber abschließen muß, eine 1 m² große und von drei Wänden umgebene Nische ist ein Abstellraum und ein Balkon ist nicht geräumig, wenn er von höchstens zwei Personen ungehindert genutzt werden kann. (Leitsatz des Einsenders)AG Tiergarten03.01.2007
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4 C 592/06 - Keine Nachforderung bei vorbehaltloser Kautionsabrechnung; negatives Schuldanerkenntnis; nachträgliche MängelLeitsatz: Rechnet der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses über die Kaution vorbehaltlos ab, liegt darin hinsichtlich weiterer dem Vermieter bekannter Ansprüche ein negatives Schuldanerkenntnis mit der Folge, daß diese Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.AG Tiergarten16.05.2007