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Urteil Auskunftsanspruch des Mieters gegen Hausverwalter über Namen des Vermieters nach Verkauf einer Eigentumswohnung


Schlagworte

Auskunftsanspruch des Mieters gegen Hausverwalter über Namen des Vermieters nach Verkauf einer Eigentumswohnung; keine Auskunft über Anschrift; rechtliche Sonderverbindung zwischen Mieter und Mietsonderverwalter; Anspruch auf Identifizierung des Vermieters; anonymer Vermieter; unbekannter Vermieter; Auskunftspflicht des Verwalters

Leitsätze

1. Der Mieter kann nach Verkauf seiner Wohnung vom neuen Sondereigentumsverwalter Auskunft über den Namen des Eigentümers verlangen.

2. Ein Auskunftsanspruch über die Anschrift besteht nicht, da diese dem Wohnungsgrundbuch zu entnehmen ist. (Leitsätze der Redaktion)

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