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  1. V ZR 60/07 - Voraussetzungen des Anspruchs gegen Rechtsnachfolge des Rechtsträgers auf Herausgabe von Mieten
    Leitsatz: 1. Der Rechtsnachfolger eines Rechtsträgers von Volkseigentum kann Schuldner eines Anspruchs auf Herausgabe von Mieten nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG nur sein, wenn seine Verfügungsberechtigung, sei es gesetzlich, sei es rechtsgeschäftlich, neu begründet worden ist (Fortführung von Senat, Urt. v. 5. Mai 2006 - V ZR 236/05 -, ZOV 2006, 170 = NJW-RR 2006, 1242). 2. Der rechtsgeschäftlich Bevollmächtigte ist Verfügungsberechtigter, wenn er die Verwaltung des Grundstücks tatsächlich wie ein Eigentümer übernimmt (Fortführung von BGHZ 158, 376).
    BGH
    30.11.2007
  2. 63 S 116/07 - Keine Infizierung der wirksamen Schönheitsreparaturklausel durch unwirksame Quotenabgeltungsklausel
    Leitsatz: Eine nach der Rechtsprechung des BGH unwirksame Quotenabgeltungsklausel lässt eine weiter vereinbarte Übernahme der laufenden Schönheitsreparaturen durch den Mieter unberührt (kein Summierungseffekt). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    30.11.2007
  3. 22 U 88/07 - Kurze Verjährungsfrist für Ansprüche auf Erstattung der Grunderwerbsteuer
    Leitsatz: Der Anspruch des Grundstücksverkäufers auf Erstattung der Grunderwerbsteuer verjährt in drei Jahren. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    03.12.2007
  4. 8 U 19/07 - Betriebskostenumlage; überraschende und unklare Abwälzungsklausel; Wirtschaftlichkeitsgebot; Verpflichtung des Vermieters zur Ausschreibung von Betriebskostenleistungen; Feuerversicherung
    Leitsatz: 1. Für die Umlage der Kosten einer bei Abschluß des Mietvertrages noch nicht bestehenden Feuerversicherung reicht die Vereinbarung eines Betriebskostenvorschusses für "Sach- und Haftpflichtversicherungen" nicht aus. 2. Die Überwälzung der Feuerversicherungskosten unter dem Abschnitt "Gebrauch und Pflege der Mieträume, Schönheitsreparaturen" wird als überraschende Regelung nicht Vertragsbestandteil. 3. Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gilt auch für Gewerberaummietverhältnisse und verpflichtet den Vermieter, vor Abschluß einer neuen Versicherung auf dem Markt Vergleichsangebote einzuholen. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    03.12.2007
  5. II ZR 21/06 - Kapitalanlagemodell; Prospekthaftung; Ursächlichkeit des Prospektfehlers für Anlageentscheidung; Verlustübernahmevertrag
    Leitsatz: a) Über die Nachteile und Risiken eines angebotenen Kapitalanlagemodells muss der Anlageinteressent in dem Emissionsprospekt zutreffend und vollständig aufgeklärt werden. Dazu gehört auch, dass er auf Risiken hingewiesen wird, die ausschließlich Altverträge betreffen, aber dazu führen können, dass die Anlagegesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Ebenso ist das Bestehen eines Verlustübernahmevertrages mitzuteilen, weil dieser nicht nur die Gefahr des Verlustes der Anlage heraufbeschwört, sondern zusätzliche Zahlungspflichten auslösen kann. b) Ein Prospektfehler ist auch dann ursächlich für die Anlageentscheidung, wenn der Prospekt entsprechend dem Vertriebskonzept der Anlagegesellschaft von den Anlagevermittlern als alleinige Arbeitsgrundlage für ihre Beratungsgespräche benutzt wird. Es kommt bei dieser Sachlage nicht darauf an, ob der Prospekt dem Anlageinteressenten übergeben worden ist.
    BGH
    03.12.2007
  6. II ZR 36/07 - Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit weiterer neben die Einlagepflicht tretender Beitragslasten; Immobilienfonds; gespaltene Beitragspflicht; Höhenbegrenzung der Beitragspflicht; Nachschusspflicht; Schrottimmobilien
    Leitsatz: Das durch § 707 BGB geschützte mitgliedschaftliche Grundrecht eines Gesellschafters kann nicht berührt sein, wenn er einem Gesellschafterbeschluss zustimmt, der zu im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehenen weiteren Beitragspflichten führt.
    BGH
    03.12.2007
  7. II ZR 304/06 - Gespaltene Beitragspflicht
    Leitsatz: Den Anforderungen an die Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit weiterer neben die Einlagepflicht tretender Beitragslasten (sog. „gespaltene Beitragspflicht") trägt eine Vertragsgestaltung Rechnung, nach der sich aus dem Gesellschaftsvertrag i.V.m. der zugehörigen Beitrittserklärung die maximale Höhe (hier: durch Angabe eines „Netto- Gesamtaufwands") der den Gesellschafter treffenden Beitragspflicht ergibt (Bestätigung Sen. Urt. v. 5. November 2007 - II ZR 230/06, ZIP 2007, 2413 ff.).
    BGH
    03.12.2007
  8. 7 C 264/03 - Nicht nachgewiesene Energieeinsparung durch Wärmedämmung; einzelne Modernisierungsmaßnahmen; zentrale Warmwasserbereitung; Verstärkung der Stromleitungen; Einbau eines WC-Spülkastens; Badewannenträger; Einhebelarmatur; zentrale Verstärkung der Steigeleitung; keine Vorlage von Belegkopien; Schließanlage
    Leitsatz: 1. Bei einem streitigen Mieterhöhungsverlangen ist eine Feststellungsklage auch dann zulässig, wenn eine Zahlungsklage des Vermieters bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung möglich gewesen wäre. 2. Maßnahmen zur Wärmedämmung sind nicht als Modernisierung anzusehen, wenn ein die Energieeinsprung bestätigendes Sachverständigengutachten offensichtliche Mängel aufweist. 3. Eine Modernisierung liegt in folgenden Fällen vor: Installation einer zentralen Warmwasserbereitungsanlage; Verstärkung der Stromleitungen; Einbau eines WC-Spülkastens; Einbau eines Poresta-Wannenträgers; Einbau einer Einhebelarmatur; Einbau einer zentralen Schließanlage.
    AG Köpenick
    04.12.2007
  9. 6 C 179/07 - Umstellung auf verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung während der laufenden Abrechnungsperiode; Einbau von Heizkostenverteilern; Kürzung der Heizkosten
    Leitsatz: 1. Nach Einbau von Verbrauchserfassungsgeräten ist der Vermieter berechtigt, bereits während der laufenden Abrechnungsperiode die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. 2. Für die Zeit bis zur Geräteinstallation können die Heizkosten nach der Gradtagszahlenmethode ermittelt werden; der Mieter ist berechtigt, den danach auf ihn entfallenden Anteil um 15 % zu kürzen. (Leitsätze des Einsenders)
    AG Lichtenberg
    04.12.2007
  10. XI ZR 227/06 - Finanzierungskredit bei "verbundenem Geschäft"
    Leitsatz: a) Steht bei einem verbundenen Geschäft (§ 9 Abs. 1 VerbrKrG) wegen anfänglicher Nichtigkeit des Kaufvertrages dem Verbraucher das Recht zu, die Kaufpreiszahlung zu verweigern, so führt das wegen der Regelung des § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG dazu, daß auch dem Anspruch des Kreditgebers aus dem Finanzierungskredit von Anfang an eine dauernde Einrede i.S. von § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB entgegensteht. b) Die trotz dieser Einrede auf den Kredit geleisteten Zahlungen kann der Verbraucher gemäß § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V. mit § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Kreditgeber zurückverlangen. Für eine analoge Anwendung von § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG zur Begründung eines Rückforderungsdurchgriffs ist mangels Regelungslücke kein Raum (Abweichung von BGHZ 156, 46, 54 ff.).
    BGH
    04.12.2007