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BVerwG 5 C 11.07 - Unternehmensschädigung; Entschädigung für Grundvermögen; Entschädigung für Unternehmen; Einzelrestitution; Zugriff auf ein Unternehmen; Zwangsversteigerung als SchädigungLeitsatz: Die Bemessung der Entschädigung für ein Unternehmensgrundstück, das als Folge einer in der NS-Zeit erfolgten Schädigung eines jüdischen Unternehmens zwar grundsätzlich zurückzugeben wäre, aber wegen eines Ausschlussgrundes nicht zurückzugeben ist, richtet sich jedenfalls dann nach den Regeln über die Entschädigung für Grundvermögen (§§ 1, 2 NS-VEntschG i. V. m. § 3 EntschG), wenn sich der schädigende Zugriff auf das Grundstück beschränkte.BVerwG13.12.2007
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BVerwG 5 C 9.07 - Bemessungsgrundlage; Reinvermögensermittlung; Schätzung; langfristige, dinglich gesicherte Verbindlichkeiten; EntschädigungLeitsatz: In Fällen, in denen die Bemessungsgrundlage nach § 2 Satz 5 Teilsatz 1 NS-VEntschG i. V. m. § 4 Abs. 3 EntschG zu schätzen ist, gilt § 3 Abs. 4 EntschG entsprechend und findet nach Maßgabe von § 2 Satz 5 Teilsatz 3 NS-VEntschG Anwendung, wenn als Grundlage der Schätzung Erkenntnisse über Verbindlichkeiten im Sinne des § 3 Abs. 4 EntschG und die Zeit ihrer Entstehung vorhanden sind.BVerwG13.12.2007
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BVerwG 7 C 42.07 - Vorsortierung von Haushaltsabfall; Abfallerzeuger; Abfallbesitzer; Restabfallbehälter; Sortieren; Bereitstellen; Einsammeln; Überlassen; Behandeln; Anfall; Entledigung; Überlassungspflicht; Entsorgungspflicht; Müllmanagement; InbesitznahmeLeitsatz: 1. Haushaltsabfälle werden dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger regelmäßig nicht bereits mit ihrem Einwurf in den auf einem Privatgrundstück bereitgestellten Restabfallbehälter, sondern erst mit dessen Abholung zur Entleerung in das Sammelfahrzeug überlassen. 2. Der Abfallbesitzer ist bei Beachtung des Gebots der gemeinwohlverträglichen Entsorgung befugt, vor der Überlassung von Haushaltsabfällen an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger werthaltige Abfälle aus dem Restabfallbehälter zu entnehmen, um sie der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.BVerwG13.12.2007
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BVerwG 8 B 64.07 - Stilllegung eines Unternehmens; Abtretung der vermögensrechtlichen AnsprücheLeitsatz: 1. Ein Unternehmen ist als stillgelegt anzusehen, wenn es als organisatorische Einheit endgültig aufgehört hat zu bestehen, weil es als Zusammenfassung vermögenswerter Gegenstände zerschlagen worden ist. Der Fortfall der Rechtsträger besagt noch nichts über den Fortbestand des Unternehmens. 2. Mit der Abtretung scheidet der Abtretende (Zedent) als Beteiligter aus dem vermögensrechtlichen Verfahren aus, und der Abtretungsempfänger (Zessionar) wird neuer Beteiligter des vermögensrechtlichen Verfahrens derart, dass er die Rechtsposition einnimmt, die dem Zedenten im Zeitpunkt der Zession zustand. Die Wirksamkeit der Abtretung hängt nicht davon ab, ob dem Zedenten der vermögensrechtliche Anspruch wirklich zustand. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG12.12.2007
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BVerwG 8 PKH 7.07 - Steuerschulden; Anerkenntnis gegenüber Steuerfahndung; unlautere Machenschaften; EinzelfallunrechtLeitsatz: 1. Ein gegenüber der Steuerfahndung der ehemaligen DDR erklärtes Anerkenntnis von Steuerschulden kann bei der Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen von § 1 Abs. 3 VermG herangezogen werden. 2. Wenn vor einer Ausreise die Begleichung bestehender Schulden, auch Steuerschulden, von den DDR-Behörden verlangt wurde, entsprach dies den Vorschriften der DDR, so dass kein qualifiziertes Einzelfallunrecht vorliegt. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG10.12.2007
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BVerwG 3 B 47.07 - Berufliche Rehabilitierung; Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses zur Erleichterung der AnreiseLeitsatz: Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eigenkündigung liegt ein rehabilitierungsfähiger Eingriff in den Beruf nur vor, wenn der Betroffene damit einer von Arbeitgeberseite drohenden, politisch motivierten Kündigung oder einer sonstigen Maßnahme im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BerRehaG zuvorkommen wollte, die seine politische Benachteiligung bezweckte. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG05.12.2007
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BVerwG 8 C 12.06 - Globalanmeldung der JCC; Anforderung an eine fristwahrende Anmeldung; Bezeichnung des Vermögenswertes; Bezugnahme auf Akten und Unterlagen; Bezugnahme auf Akten der OFD Berlin; Erfordernis des Hinführens zu bestimmten Vermögensgegenständen; Bezugnahme auf gegenständliche und örtlich eingegrenzte Vorgänge; Abgleichen mit den Angaben in einem Adressbuch; Anforderungen an eine Konkretisierung des angemeldeten VermögensgegenstandesLeitsatz: Die Globalanmeldung 3 der JCC, die u. a. auf bei der OFD Berlin verwahrte Wiedergutmachungsakten Bezug nimmt, genügt nur dann den Anforderungen an die Konkretisierung des zurückbegehrten Vermögenswertes, wenn Gegenstand der Akten ein Entziehungs- oder Schädigungstatbestand hinsichtlich eines Vermögenswertes eines jüdischen Eigentümers ist (Bestätigung und Fortführung der bisherigen Senatsbesprechung - BVerwG 8 C 15.03 - und Urteil vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 3.06 -).BVerwG28.11.2007
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BVerwG 3 C 43.06 - Öffentliche Restitution; Rückübertragung; Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Identität; Rechtsnachfolge; Funktionsnachfolge; Belegenheitsprinzip; Stadtgüter BerlinLeitsatz: Auf Rückübertragungsansprüche des Landes Berlin findet ungeachtet des Umstandes, dass nur der östliche Teil des Landes zum Beitrittsgebiet gehört, das Vermögenszuordnungsgesetz Anwendung. Das Land Berlin ist mit der durch das Preußische Gesetz vom 27. April 1920 gebildeten Stadtgemeinde als Körperschaft rechtlich identisch. Für die Restitutionsberechtigung des Landes bedarf es daher regelmäßig keines Rückgriffs auf die Rechtsnachfolgeregelung des § 11 Abs. 3 VZOG. Das Land Berlin kann als früherer Eigentümer die Rückübertragung auch solcher in Volkseigentum überführter Grundstücke beanspruchen, die stets außerhalb seines Hoheitsgebietes gelegen haben.BVerwG28.11.2007
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BVerwG 3 B 22.07 - Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Anordnung der staatlichen Verwaltung über Grundstück längere Zeit nach "Republikflucht"Leitsatz: Der Anwendungsbereich des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ist eröffnet, wenn vorrangig in den persönlichen Lebensbereich des Betroffenen eingegriffen worden ist und der Zugriff auf einen Vermögensgegenstand und der Vermögensverlust lediglich die Folge ist, nicht dagegen dann, wenn sich die Maßnahmen nach § 1 der Anordnung Nr. 2 über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die Deutsche Demokratische Republik nach dem 10. Juni 1953 verlassen haben, gerade nicht auf die persönlichen Lebensbereiche der Betroffenen bezogen haben, sondern auf die Verwaltung des in der DDR zurückgelassenen Vermögens. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG26.11.2007
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BVerwG 8 B 29.07 - Überzeugungsgrundsatz; Verwendung von Kontoguthaben aus staatlich verwalteten Konten zur Begleichung von Steuerschulden des KontoinhabersLeitsatz: 1. Der Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 VwGO) ist verletzt, wenn im Prozess der Rechtsfindung nicht alle Tatsachen und Erkenntnisse Eingang gefunden haben, die nach Lage der Akten von Erheblichkeit sind. 2. Eine wegen der Schädigung festgesetzte Geldleistung ist dem Gesellschafter im Sinne von § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG tatsächlich zugeflossen. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG20.11.2007