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Suchergebnis Urteilssuche (721 - 730 von 855)
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3 C 229/06 - Vom Mieter ausgetauschtes Wohnwertmerkmal (Spüle); Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe; Gewerbegebiet im WohnumfeldLeitsatz: Hat der Mieter ein Spülbecken selbst angeschafft als Ersatz für ein marodes Ausgußbecken, kann er sich nicht auf ein wohnwertminderndes Merkmal i. S. der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel berufen.AG Köpenick01.02.2007
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224 C 276/06 - Betriebskostenumlage; Pförtnerkosten; WachschutzkostenLeitsatz: Die mietvertragliche Vereinbarung über die Umlage der Kosten für den "Pförtner" umfaßt keine Wachschutzkosten.AG Charlottenburg30.01.2007
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2a C 303/06 - Abrechnungsfrist für vereinbarte Betriebskosten; AusschlußfristLeitsatz: Die Vereinbarung im Mietvertrag, daß "spätestens am 30. Juni eines jeden Jahres über die vorangegangene Abrechnungsperiode abzurechnen" ist, ist als Ausschlußfrist anzusehen, wodurch der Vermieter mit Nachforderungen aus nach deren Ablauf erstellten Betriebskostenabrechnungen ausgeschlossen ist. (Leitsatz der Redaktion)AG Spandau25.01.2007
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218 C 441/06 - Verlegung der Stromzähler in den Keller als verbotene EigenmachtLeitsatz: Der Vermieter ist ohne Zustimmung des Mieters nicht befugt, den Stromzähler von der bei Mietvertragsabschluß plazierten Stelle in den Keller zu verlegen.AG Charlottenburg18.01.2007
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229 C 257/06 - Berichtigung der Betriebskostenabrechnung innerhalb der AbrechnungsfristLeitsatz: Der Vermieter ist auch nach Erteilung einer Betriebskostenabrechnung und Auskehrung des sich daraus ergebenden Guthabens nicht gehindert, Nachforderungen aus der innerhalb der Abrechnungsfrist erfolgten Korrektur dieser Abrechnung geltend zu machen. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg18.01.2007
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104a C 491/06 - Kein Eintritt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bestandsmietverhältnisse; Eintritt in bestehende Mietverhältnisse bei gesetzlichem Eigentumsübergang; VermieterwechselLeitsatz: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist nicht nach Veräußerung, sondern kraft Gesetzes Eigentümer von Grundstücken der Bundesrepublik Deutschland geworden; sie tritt damit nicht in bestehende Mietverhältnisse als Vermieter ein.AG Schöneberg17.01.2007
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23 C 297/06 - Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich Wohnungsgröße bei Dachgeschosswohnungen, Mietminderung wegen WohnflächendifferenzLeitsatz: Hat der Mieter vor Unterzeichnung des Mietvertrages die anzumietende Dachgeschosswohnung mit Galerie und Dachschrägen besichtigt und konnte sich ein Bild von der Größe der Wohnung wie auch von der Wohnfläche machen, stellt die mietvertragliche Formulierung „Größe ca. lt. Vereinbarung 75 m2“ eine Beschaffenheitsvereinbarung dar mit der Folge, dass nicht das Aufmaß nach der Wohnflächenverordnung maßgeblich ist.(Leitsatz der Redaktion)AG Potsdam17.01.2007
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218 C 228/06 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungshilfe: abschließbare Müllstandsfläche; aufwendige Deckenverkleidung (Stuck), hochwertiger Bodenbelag (Parkett); bevorzugte CitylageLeitsatz: 1. Eine abschließbare Müllstandsfläche liegt vor, wenn zwar die Müllstandsfläche selbst unmittelbar nicht abschließbar, jedoch nur über einen verschlossenen Kellereingang zu erreichen ist. 2. Für die Annahme einer bevorzugten Citylage reicht es nicht, dass bekannte Berliner Einkaufslagen (etwa Steglitzer Schloßstraße oder Kurfürstendamm) durch längere Fußmärsche oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos erreicht werden können. 3. Hochwertiger Bodenbelag in Form von Parkettboden setzt voraus, dass dieser sich in einem guten Zustand befindet. 4. Eine aufwendige Deckenverkleidung (Stuck) kann nur dann wohnwerterhöhend sein, wenn sich diese in gutem Zustand befindet. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg16.01.2007
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207 C 103/06 - Kein Zugang der Kündigung bei dem Vermieter bekannter, anderweitiger Anschrift; Räumungsvollstreckung aus vorläufig vollstreckbarem Titel keine Erfüllung; Angabe der neuen Wohnanschrift als Nebenpflicht; Fristlose Kündigung bei Wohnungswechslern an bisherige Wohnungsanschrift; ZustellungLeitsatz: 1. Ist dem Vermieter die neue Anschrift des ausgezogenen Mieters bekannt, ist die Kündigung des noch laufenden Mietverhältnisses dem Mieter an der neuen Anschrift zuzustellen; die Zustellung in der Mietwohnung ist unwirksam. 2. Die Zwangsräumung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil führt nicht zur Erfüllung des Räumungsanspruchs. 3. Verletzt der Mieter seine Nebenpflicht zur Angabe seiner neuen Wohnanschrift, kann er sich nicht darauf berufen, dass die Kündigung des Vermieters wegen nicht gezahlter Miete nicht in angemessener Frist erfolgte. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg12.01.2007
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227 C 237/05 - Betriebskostenabrechnung nach Abflußprinzip zulässigLeitsatz: Eine Betriebskostenabrechnung aufgrund des sog. Abflußprinzips ist jedenfalls formell ordnungsgemäß, denn die Abrechnungsweise ist in Berlin nach wie vor zulässig und verstößt nicht gegen § 556 BGB (entgegen LG Berlin, ZK 65, GE 2005, 1249). (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg11.01.2007