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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 855)
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23 C 297/06 - Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich Wohnungsgröße bei Dachgeschosswohnungen, Mietminderung wegen WohnflächendifferenzLeitsatz: Hat der Mieter vor Unterzeichnung des Mietvertrages die anzumietende Dachgeschosswohnung mit Galerie und Dachschrägen besichtigt und konnte sich ein Bild von der Größe der Wohnung wie auch von der Wohnfläche machen, stellt die mietvertragliche Formulierung „Größe ca. lt. Vereinbarung 75 m2“ eine Beschaffenheitsvereinbarung dar mit der Folge, dass nicht das Aufmaß nach der Wohnflächenverordnung maßgeblich ist.(Leitsatz der Redaktion)AG Potsdam17.01.2007
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104a C 491/06 - Kein Eintritt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bestandsmietverhältnisse; Eintritt in bestehende Mietverhältnisse bei gesetzlichem Eigentumsübergang; VermieterwechselLeitsatz: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist nicht nach Veräußerung, sondern kraft Gesetzes Eigentümer von Grundstücken der Bundesrepublik Deutschland geworden; sie tritt damit nicht in bestehende Mietverhältnisse als Vermieter ein.AG Schöneberg17.01.2007
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106 C 131/07 - Verpflichtung zur Zahlung von Nutzungsentschädigung für Mitmieter nach Auszug; Mieter als Gesamtschuldner; RäumungsanspruchLeitsatz: Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner auf Räumung und Nutzungsentschädigung nach wirksamer Kündigung. Das gilt auch für den ausgezogenen Mitmieter.AG Schöneberg12.07.2007
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106 C 210/07 - Vorkaufsrecht; Kosten des KaufvertragesLeitsatz: Zu den Kosten des Kaufvertrages, in den der sein Vorkaufsrecht ausübende Mieter eintritt, gehören nicht die infolge der Bestellung der Grundschuld gemäß dem Kaufvertrag erwachsenden Kosten. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg01.11.2007
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106 C 332/06 - Schadensersatz bei eigenwilligen Schönheitsreparaturen durch Mieter; Strukturputz; Wolken als Deckenbemalung; unterschiedliche Maltechniken; starrer FristenplanLeitsatz: 1. Ein starrer Fristenplan liegt nicht vor, wenn der Mieter grundsätzlich Schönheitsreparaturen in bestimmten Zeitabständen ausführen soll. 2. Der Mieter ist beweispflichtig dafür, daß die Beschädigung einer Mietsache (hier: mit Wolken bemalte Decke im Badezimmer) beseitigt wurde. 3. Der Vermieter muß nicht einen Anstrich teils weiß, teils terracotta-Wischtechnik oder in maisgelb hinnehmen.AG Schöneberg06.09.2007
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11 C 574/06 - Konkrete Betriebskosten auch bei Sachverständigengutachten; fiktive Betriebskosten; Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete; ReihenhausLeitsatz: Ist ein Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete bei einem Reihenhaus mit einem Sachverständigengutachten begründet worden, das fiktive Betriebskosten enthält, muss der Vermieter im Rechtsstreit die konkreten Betriebskosten angeben. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg07.08.2007
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13 C 50/06 - Grenzen der Verkehrssicherungspflicht für Gefahrenstelle; von Unbekannten entfernte Sicherungseinrichtung; Schmerzensgeld; Loch im RadwegLeitsatz: Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entfällt, wenn eine Gefahrenstelle (hier: Loch im Radweg) ordnungsgemäß abgesichert war und die Sicherungseinrichtungen unmittelbar vor dem Unfall von einem unbekannten Dritten entfernt worden waren. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg20.07.2007
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14 C 561/05 - Modernisierung; Umstellung der Gasetagenheizung auf Fernwärme; Austausch der Kaltwasserleitung gegen EdelstahlleitungenLeitsatz: 1. Die Umstellung der Gasetagenheizung auf eine Zentralheizung mit Fernwärme stellt keine Modernisierung der Mietsache dar. 2. Der Austausch der Kaltwasserleitungen gegen Edelstahlleitungen ist nicht duldungspflichtig.AG Schöneberg11.04.2007
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16b C 180/07 - Taubenabwehrnetz kein MietmangelLeitsatz: Die Montage eines Taubenabwehrnetzes stellt keine Veränderung der Mietsache und keinen Sachmangel im Sinne des § 536 BGB dar.AG Schöneberg03.09.2007
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17b C 70/07 - Zur Anwendung der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels; gefliestes Bad; Lärmbelästigung durch Kundenparkplatz eines Supermarktes; Beweislastverteilung; besonders ruhige Straße; FliesenspiegelLeitsatz: 1. Für die Annahme eines wohnwertmindernden Merkmals nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel reicht es aus, wenn der Mieter detailliert vorträgt, dass die Wände im Badezimmer nur teilweise verfliest sind, wenn der Vermieter dies allein mit Nichtwissen bestreitet. 2. Für eine Beeinträchtigung durch Geräusche reicht der Vortrag des Mieters nicht aus, dass sich in unmittelbarer Nähe ein Supermarkt mit Kundenparkplatz befindet. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg29.06.2007