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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 855)

  1. 23 C 297/06 - Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich Wohnungsgröße bei Dachgeschosswohnungen, Mietminderung wegen Wohnflächendifferenz
    Leitsatz: Hat der Mieter vor Unterzeichnung des Mietvertrages die anzumietende Dachgeschosswohnung mit Galerie und Dachschrägen besichtigt und konnte sich ein Bild von der Größe der Wohnung wie auch von der Wohnfläche machen, stellt die mietvertragliche Formulierung „Größe ca. lt. Vereinbarung 75 m2“ eine Beschaffenheitsvereinbarung dar mit der Folge, dass nicht das Aufmaß nach der Wohnflächenverordnung maßgeblich ist.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Potsdam
    17.01.2007
  2. 104a C 491/06 - Kein Eintritt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bestandsmietverhältnisse; Eintritt in bestehende Mietverhältnisse bei gesetzlichem Eigentumsübergang; Vermieterwechsel
    Leitsatz: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist nicht nach Veräußerung, sondern kraft Gesetzes Eigentümer von Grundstücken der Bundesrepublik Deutschland geworden; sie tritt damit nicht in bestehende Mietverhältnisse als Vermieter ein.
    AG Schöneberg
    17.01.2007
  3. 106 C 131/07 - Verpflichtung zur Zahlung von Nutzungsentschädigung für Mitmieter nach Auszug; Mieter als Gesamtschuldner; Räumungsanspruch
    Leitsatz: Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner auf Räumung und Nutzungsentschädigung nach wirksamer Kündigung. Das gilt auch für den ausgezogenen Mitmieter.
    AG Schöneberg
    12.07.2007
  4. 106 C 210/07 - Vorkaufsrecht; Kosten des Kaufvertrages
    Leitsatz: Zu den Kosten des Kaufvertrages, in den der sein Vorkaufsrecht ausübende Mieter eintritt, gehören nicht die infolge der Bestellung der Grundschuld gemäß dem Kaufvertrag erwachsenden Kosten. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    01.11.2007
  5. 106 C 332/06 - Schadensersatz bei eigenwilligen Schönheitsreparaturen durch Mieter; Strukturputz; Wolken als Deckenbemalung; unterschiedliche Maltechniken; starrer Fristenplan
    Leitsatz: 1. Ein starrer Fristenplan liegt nicht vor, wenn der Mieter grundsätzlich Schönheitsreparaturen in bestimmten Zeitabständen ausführen soll. 2. Der Mieter ist beweispflichtig dafür, daß die Beschädigung einer Mietsache (hier: mit Wolken bemalte Decke im Badezimmer) beseitigt wurde. 3. Der Vermieter muß nicht einen Anstrich teils weiß, teils terracotta-Wischtechnik oder in maisgelb hinnehmen.
    AG Schöneberg
    06.09.2007
  6. 11 C 574/06 - Konkrete Betriebskosten auch bei Sachverständigengutachten; fiktive Betriebskosten; Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete; Reihenhaus
    Leitsatz: Ist ein Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete bei einem Reihenhaus mit einem Sachverständigengutachten begründet worden, das fiktive Betriebskosten enthält, muss der Vermieter im Rechtsstreit die konkreten Betriebskosten angeben. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    07.08.2007
  7. 13 C 50/06 - Grenzen der Verkehrssicherungspflicht für Gefahrenstelle; von Unbekannten entfernte Sicherungseinrichtung; Schmerzensgeld; Loch im Radweg
    Leitsatz: Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entfällt, wenn eine Gefahrenstelle (hier: Loch im Radweg) ordnungsgemäß abgesichert war und die Sicherungseinrichtungen unmittelbar vor dem Unfall von einem unbekannten Dritten entfernt worden waren. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    20.07.2007
  8. 14 C 561/05 - Modernisierung; Umstellung der Gasetagenheizung auf Fernwärme; Austausch der Kaltwasserleitung gegen Edelstahlleitungen
    Leitsatz: 1. Die Umstellung der Gasetagenheizung auf eine Zentralheizung mit Fernwärme stellt keine Modernisierung der Mietsache dar. 2. Der Austausch der Kaltwasserleitungen gegen Edelstahlleitungen ist nicht duldungspflichtig.
    AG Schöneberg
    11.04.2007
  9. 16b C 180/07 - Taubenabwehrnetz kein Mietmangel
    Leitsatz: Die Montage eines Taubenabwehrnetzes stellt keine Veränderung der Mietsache und keinen Sachmangel im Sinne des § 536 BGB dar.
    AG Schöneberg
    03.09.2007
  10. 17b C 70/07 - Zur Anwendung der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels; gefliestes Bad; Lärmbelästigung durch Kundenparkplatz eines Supermarktes; Beweislastverteilung; besonders ruhige Straße; Fliesenspiegel
    Leitsatz: 1. Für die Annahme eines wohnwertmindernden Merkmals nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel reicht es aus, wenn der Mieter detailliert vorträgt, dass die Wände im Badezimmer nur teilweise verfliest sind, wenn der Vermieter dies allein mit Nichtwissen bestreitet. 2. Für eine Beeinträchtigung durch Geräusche reicht der Vortrag des Mieters nicht aus, dass sich in unmittelbarer Nähe ein Supermarkt mit Kundenparkplatz befindet. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    29.06.2007