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11 U 15/07 - Kontrahierungszwang ersetzt keinen Vertragsschluss; Abwasserentgelt nur bei Vertrag, mindestens durch Leistungsentgegennahme; Anschluss- und Benutzungszwang; Realofferte; Eigentümer als Abwasserbesitzer; Schweigen als Zustimmung; konkludente Vertragsannahme; Schmutzwasserentsorgung; Schweigen eines durch einen Kontrahierungszwang Verpflichteten; kaufmännisches Bestätigungsschreiben; Abwasserentsorgungsvertrag auf Grund "sozialtypischen Verhaltens"Leitsatz: 1. Ein Grundstückseigentümer schuldet nur dann Entgelt für die Abwasserentsorgung, wenn ein Vertrag mit ihm zumindest durch Entgegennahme einer Leistung zustande gekommen ist. 2. Das ist nicht der Fall, wenn ein Dritter als Grundstücksbesitzer die Abwasserentsorgung in Anspruch genommen hat. 3. Aus einem Anschluss- und Benutzungszwang (Kontrahierungszwang) ergibt sich nichts anderes, da dieser keinen Vertragsschluss ersetzt. (Leitsätze der Redaktion)KG19.12.2007
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2 W 181/07 - Anrechnung des Erhöhungsbetrages auf erhöhte Verfahrensgebühr; MahnverfahrenLeitsatz: Die Anrechnung nach VV 3305 erfasst ohne weiteres auch den Erhöhungsbetrag nach VV 1008. (Nichtamtlicher Leitsatz)KG13.12.2007
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8 U 191/06 - Zusammengesetzte VerträgeLeitsatz: Ein die notarielle Beurkundung eines an sich formlos gültigen Rechtsgeschäftes erfordernder rechtlicher Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag liegt vor, wenn die Vereinbarungen nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängig sind, dass sie miteinander "stehen und fallen" sollen. Liegen getrennte Urkunden vor, spricht die - widerlegbare - Vermutung dafür, dass die Parteien die verschiedenen Geschäfte nicht als Einheit wollten. Enthält der Grundstückskaufvertrag eine Rücktrittsmöglichkeit für den Fall, dass der Mietvertrag nicht wirksam zustande kommen sollte, spricht diese Rücktrittsmöglichkeit dagegen, dass die beiden Verträge miteinander "stehen und fallen" sollen.KG13.12.2007
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I-24 U 185/07 - Betrieb eines Geldautomaten, Mietzweck, UnterlassungsverfügungLeitsatz: 1. Besteht der Mietzweck im „Betrieb eines Lebensmittelverbrauchermarktes mit den für diese Betriebsform üblichen Sortimenten, auch mit den üblichen Non-Food-Artikeln“, so fällt der Betrieb eines Geldautomaten nicht darunter. 2. Gestatten der Mieter und der Untermieter trotz Abmahnung des Vermieters die Fortsetzung des Betriebs des Geldautomaten, so kann für den Vermieter eine entsprechende Unterlassungsverfügung ergehen, wenn er den Eintritt erheblicher Schäden glaubhaft gemacht hat.OLG Düsseldorf13.12.2007
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12 W 87/07 - Kosten des Rechtsstreits bei verfrühter Klageerhebung; Zahlungsklage am letzten Tag der Zahlungsfrist; sofortige Anerkenntnis bei schriftlichem Vorverfahren; VerteidigungsanzeigeLeitsatz: 1. Grundsätzlich besteht kein Anlass zur Klage im Sinne des § 93 ZPO, wenn der Beklagte weder in Verzug war noch den Anspruch bestritten oder die Leistung verweigert hat. 2. Setzt der Vermieter dem Mieter eine Zahlungsfrist, und erhebt er bereits am letzten Tag der Frist Zahlungsklage, so hat der Mieter für die Klage keinen Anlass gegeben. 3. Bei Anordnung eines schriftlichen Vorverfahrens ist ein Anerkenntnis auch dann noch "sofort" i. S. d. § 93 ZPO, wenn die vorherige Verteidigungsanzeige keinen Antrag auf Abweisung der Klage enthielt. (Leitsatz 3 von der Redaktion)KG12.12.2007
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12 W 83/07 - Aussetzung des Rechtsstreits wegen Widerklage in einem weiteren Rechtsstreit; Vorgreiflichkeit; Verfahrens- und Ermessensfehler; Ermessensmißbrauch; Feststellungswiderklage; Zug-um-Zug-Verurteilung; Bestehen von GegenrechtenLeitsatz: Im Rahmen des gegen eine Verfahrensaussetzung gerichteten Beschwerdeverfahrens ist überprüfbar, ob die tatbestandliche Voraussetzung für eine Aussetzung nach § 148 ZPO, nämlich eine Vorgreiflichkeit vorliegt; im übrigen darf das Beschwerdegericht die angefochtene Entscheidung nur auf einen Verfahrens- oder Ermessensfehler hin überprüfen. Macht der Beklagte gegen die Klageforderung Gegenrechte geltend und erhebt er in einem weiteren Rechtsstreit der Parteien Widerklage auf Feststellung des Bestehens dieser Gegenrechte, so ist die Entscheidung über die Feststellungswiderklage vorgreiflich im Sinne des §148 ZPO für die Entscheidung des ersten Rechtsstreits.KG06.12.2007
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8 U 135/07 - Schönheitsreparaturen: "regelmäßig" nach Maßgabe eines Fristenplans führt zu starren Fristen; Allgemeine GeschäftsbedingungenLeitsatz: Sieht eine Schönheitsreparaturklausel vor, dass der Mieter Schönheitsreparaturen regelmäßig nach Maßgabe eines Fristenplans durchzuführen hat, handelt es sich um eine so genannte starre Fristenregelung, die die Klausel insgesamt unwirksam macht. (Leitsatz der Redaktion)KG06.12.2007
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I-10 U 138/06 - Bürgschaft, notarieller Grundstückskaufvertrag, Sittenwidrigkeit einer Angehörigenbürgschaft, arglistige TäuschungLeitsatz: 1. Zur Wirksamkeit einer in einem notariellen Grundstückskaufvertrag von dem für den Käufer handelnden Vertreter persönlich übernommenen Bürgschaft. 2. Haben die Parteien die notarielle Urkunde eigenhändig unterschrieben, ist gemäß § 13 Abs. 1 BeurkG zu vermuten, dass die Urkunde in Gegenwart des Notars vorgelesen und von ihnen genehmigt worden ist. War einer der Parteien über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum oder wollte er eine Erklärung dieses Inhalts nicht abgeben, kann nur eine Anfechtung nach § 119 BGB zu ihrer Unwirksamkeit führen. 3. Zu den Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit einer Angehörigenbürgschaft nach § 138 Abs. 1 BGB. 4. Derjenige, der sich darauf beruft, eine in einem Notarvertrag übernommene Bürgschaft sei als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast. 5. Lässt der Bürge seine Bürgschaftserklärung durch Anwaltsschriftsatz ausdrücklich nur wegen arglistiger Täuschung anfechten, kommt eine Umdeutung nach § 140 BGB in eine Anfechtung nach § 119 BGB nicht in Betracht. 6. § 139 ZPO ist nicht verletzt, wenn - im Anwaltsprozess - bereits der Prozessgegner Kritik an der Schlüssigkeit des Klagevorbringens oder der Erheblichkeit der Verteidigung angebracht hat. 7. § 254 BGB findet auf den Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung gemäß § 557 Abs. 1 a.F. BGB keine Anwendung. 8. Der Bürge kann sich gemäß § 768 Abs. 1 BGB gegenüber seiner Inanspruchnahme darauf berufen, die Mietsache sei der Vermieterin nicht vorenthalten worden. 9. Zur Darlegungs- und Beweislast für den Mietausfallschaden eines durch fristlose Kündigung vorzeitig beendeten Mietverhältnisses.OLG Düsseldorf06.12.2007
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13 U 5/07 - Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei Nießbrauchsbestellung in Kenntnis eines RestitutionsbescheidesLeitsatz: 1. Hat der Verfügungsbefugte in kollusivem Zusammenwirken mit einem Dritten diesem einen Nießbrauch an dem restitutionsbefangenen Grundstück bestellt, kann der Berechtigte von dem Dritten im Wege des Schadensersatzes Löschung des Nießbrauchsrechts und Herausgabe des Grundstücks verlangen. 2. Kollusives Zusammenwirken liegt vor, wenn der Verfügungsberechtigte und der Dritte in Kenntnis des laufenden Verwaltungsverfahrens über den bereits positiv beschiedenen Restitutionsantrag den Nießbrauch an dem erst 1938 von einem NS-Geschädigten erworbenen Grundstück bestellt haben. (Leitsätze der Redaktion)KG04.12.2007
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32 Wx 190/07 - Auflassungsvormerkung, Geschäftswert für Grundbucheintragung, kontaminiertes Grundstück, Bodenrichtwert, NutzungseinschränkungenLeitsatz: Ist bei der Festsetzung des Geschäftswerts für Grundbucheintragungen der gemeine Wert maßgebend, ist nicht die beabsichtigte Nutzung, sondern vielmehr die mögliche, wirtschaftlich vernünftige Nutzung zugrunde zu legen. Bei einem kontaminierten Grundstück kann in der Regel nicht von den Bodenrichtwerten für Bauland oder Bauerwartungsland ausgegangen werden, selbst wenn es im Innenbereich i.S. des § 34 BauGB liegt, aber wegen der Kontamination eine Baunutzung wirtschaftlich nicht vernünftig erscheint und daher in näherer Zukunft nicht zu erwarten ist. Bei der Schätzung sind dann andere Vergleichswerte für mögliche wirtschaftlich vernünftige Nutzungen heranzuziehen und ein angemessener Abschlag wegen etwaiger Nutzungseinschränkungen zu machen.OLG München04.12.2007