« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (401 - 410 von 855)
Sortierung:
-
VIII ZR 135/04 - Darlehensrückzahlungsanspruch; Verrechnungsvereinbarung; DarlegungslastLeitsatz: Die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs - auch durch eine vertraglich vereinbarte Verrechnung mit Provisionsansprüchen - obliegt dem Darlehensschuldner. Der Darlehensgeber braucht nur die Entstehung seines Rückzahlungsanspruchs, nicht dessen Fortbestand darzulegen und zu beweisen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - III ZR 9/73, WM 1975, 593).BGH17.01.2007
-
VIII ZR 37/06 - Vertraglicher Ausschluß des Anfechtungsrechts wegen arglistiger Täuschung<br />* LeitsatzLeitsatz: Ein im voraus vertraglich vereinbarter Ausschluß der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist mit dem von § 123 BGB bezweckten Schutz der freien Selbstbestimmung unvereinbar und deshalb unwirksam, wenn die Täuschung von dem Geschäftspartner selbst oder von einer Person verübt wird, die nicht Dritter im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB ist.BGH17.01.2007
-
IV ZR 124/06 - Zwangsvollstreckung, RisikoausschlussLeitsatz: Einseitige Unterwerfungen unter die sofortige Zwangsvollstreckung gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO (hier: zugunsten einer fondsfinanzierenden Bank) sind keine der Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitel i.S. der Risikoausschlüsse des § 5 (3) e) ARB 94 und des § 2 (3) b) ARB 75.BGH17.01.2007
-
VI ZR 166/06 - Pflicht zur Einholung von SachverständigengutachtenLeitsatz: Ist zur Beurteilung des streitigen Sachverhalts eine physikalische Berechnung unter sachkundiger Berücksichtigung der Gegebenheiten des konkreten Einzelfalls erforderlich,darf das Gericht die Einholung von Sachverständigengutachten nicht ohne weitere Begründung lediglich unter Berufung auf die eigene Sachkunde und Lebenserfahrung ablehnen.BGH16.01.2007
-
II ZR 245/05 - Mehrheitsklausel und Einstimmigkeitsprinzip; Mehrheitsbeschluß für JahresabschlußLeitsatz: a) Eine die Abweichung vom personengesellschaftsrechtlichen Einstimmigkeitsprinzip legitimierende Mehrheitsklausel muß dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechen. Dieser verlangt nicht eine Auflistung der betroffenen Beschlußgegenstände, Grund und Tragweite der Legitimation für Mehrheitsentscheidungen können sich vielmehr auch durch Auslegung des Gesellschaftsvertrages ergeben. Ob der konkrete Mehrheitsbeschluß wirksam getroffen worden ist, ist auf einer zweiten Stufe zu prüfen. b) Die Feststellung des Jahresabschlusses einer Personengesellschaft ist eine den Gesellschaftern obliegende Angelegenheit der laufenden Verwaltung und wird regelmäßig von einer allgemeinen Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag gedeckt (Aufgabe von BGHZ 132, 263, 268). c) Mit einer Klage gegen die Feststellung des Jahresabschlusses einer GmbH & Co. KG kann nicht eine in deren Tochtergesellschaften beschlossene Gewinnthesaurierung zur Überprüfung gestellt oder geltend gemacht werden, daß tatsächlich angefallene, in die GuV eingestellte Aufwandspositionen sachlich ungerechtfertigt seien.BGH15.01.2007
-
V ZR 148/06 - Anspruch auf Grunddienstbarkeit für Leitungsrecht; Wasseranschluß über NachbargrundstückLeitsatz: Eine nach § 119 Nr. 2 SachenRBerG die Anwendung des § 116 SachenRBerG ausschließende Regelung in anderen Rechtsvorschriften liegt nur vor, wenn diese dem Nachbarn ein gesichertes Mitbenutzungsrecht einräumt, das über ein bloßes Notwege-/Notleitungsrecht hinausgeht.BGH12.01.2007
-
V ZR 268/05 - Bodenordnungsverfahren; Flurneuordnungsbehörde; Gebäudeeigentum; Dereliktion; GrundstücksbestandteilLeitsatz: 1. Die für die Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens gege-be-ne Begründung der Flurneuordnungsbehörde, selbständiges Gebäudeeigentum eines Beteiligten liege nicht vor, bindet die Zivilgerichte nicht. Diese haben vielmehr, wenn es weder zu einem Grundbuchverfahren nach Art. 233 § 2 b Abs. 3 Satz 4 EGBGB noch zu einer Feststellung der zuständigen Zuordnungsbehörde nach Art. 233 § 2 b Abs. 3 Satz 1 EGBGB kommt, selbst zu prüfen, ob Gebäudeeigentum besteht. 2. Selbständiges Gebäudeeigentum konnte auch vor dem Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes vom 14. Juli 1992 (BGBl. I S. 1257) am 21. Juli 1992 nicht durch schlichte Vereinbarung der Parteien aufgegeben werden, sondern nur durch Aufgabe nach § 875 BGB, durch Dereliktion nach § 959 BGB oder durch Wiederherstellung des Bestandteilverbunds mit dem Grundstück im Wege der Übereignung an den Grundstückseigentümer nach § 929 Satz 2 BGB. 3. Seitdem ist die Aufgabe nur durch Abgabe einer Verzichtserklärung und Löschung des Gebäudeeigentums im Gebäudegrundbuch nach § 875 BGB oder, bei Fehlen eines Gebäudegrundbuchs, durch Einreichung einer notariell beurkundeten Aufgabeerklärung bei dem Grundbuchamt möglich.BGH12.01.2007
-
V ZR 148/06 - Mitbenutzungsrecht, Notleitungsrecht, NotwegerechtLeitsatz: Eine nach § 119 Nr. 2 SachenRBerG die Anwendung des § 116 SachenRBerG ausschließende Regelung in anderen Rechtsvorschriften liegt nur vor, wenn diese dem Nachbarn ein gesichertes Mitbenutzungsrecht einräumt, das über ein bloßes Notwege-/Notleitungsrecht hinausgeht.BGH12.01.2007
-
III ZR 72/06 - Tod des Pächters von Kleingarten als VertragsendeLeitsatz: § 12 Abs. 2 BKleingG ist zugunsten eines Kindes des verstorbenen Pächters auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn die auf der Kleingartenparzelle befindliche Laube gemäß § 18 Abs. 2 BKleingG berechtigt zu Wohnzwecken genutzt wurde und das Kind des Nutzers mit diesem in einem gemeinsamen Haushalt lebte.BGH11.01.2007
-
IX ZB 10/05 - Anfechtung der Ablehnung des Antrags auf EigenverwaltungLeitsatz: Die Ablehnung des Antrags auf Anordnung der Eigenverwaltung kann weder isoliert noch mit der sofortigen Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluß angefochten werden.BGH11.01.2007