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67 S 85/06 - Mieterhöhung nach Modernisierung; Erläuterung der Mieterhöhung nach Modernisierung; umlagefähige Architektenkosten für Gasetagenheizung; Beifügung von Belegen; Einsicht in RechnungsunterlagenLeitsatz: 1. Die Mieterhöhungserklärung wegen durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen ist auch dann wirksam, wenn ihr Rechnungen und Belege nicht beigefügt sind. Der Vermieter ist auf Verlangen des Mieters jedoch verpflichtet, dem Mieter Einsicht in die Rechnungen und sonstigen Belege zu gewähren. Eine Zusendung von Kopien dieser Unterlagen kann der Mieter aber grundsätzlich nicht verlangen. 2. Bei Einbau einer Gasetagenheizung gehören die Kosten eines zur "Baubetreuung" beauftragten Architekten nicht zu den umlagefähigen Modernisierungskosten. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin15.01.2007
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3 W 2/07 - Keine Verrechnungsbestimmung durch Vermieter bei Teilleistungen; Klage aus rückständigem MietzinsLeitsatz: 1. Ein auf Miete klagender Vermieter hat jeden Monat mit einem angeblichen Mietrückstand und den in diesem Monat nach seiner Ansicht aufgelaufenen Rückstand anzugeben. 2. Soweit ein klagender Vermieter Zahlungen des beklagten Mieters vorträgt, ist dies unerheblich, solange er diese Zahlungen nicht als gerade auf den rückstandsbetroffenen Monatszins geleistet einräumt. Ein klagender Vermieter hat nicht darzulegen, für welche Zeiträume er etwaige Zahlungen des Mieters verrechnet habe. Die Tilgungsbestimmung steht allein dem Schuldner zu, § 366 Abs. 1 BGB, und geht im übrigen, selbst wenn der Schuldner sein Leistungsbestimmungsrecht nicht ausübt, keineswegs auf den Gläubiger über; vielmehr gilt in diesem Fall § 366 Abs. 2 BGB. Die Verrechnungsbefugnis eines klagenden Vermieters ist daher rechtlich nicht zu begründen.OLG Brandenburg15.01.2007
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II ZR 245/05 - Mehrheitsklausel und Einstimmigkeitsprinzip; Mehrheitsbeschluß für JahresabschlußLeitsatz: a) Eine die Abweichung vom personengesellschaftsrechtlichen Einstimmigkeitsprinzip legitimierende Mehrheitsklausel muß dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechen. Dieser verlangt nicht eine Auflistung der betroffenen Beschlußgegenstände, Grund und Tragweite der Legitimation für Mehrheitsentscheidungen können sich vielmehr auch durch Auslegung des Gesellschaftsvertrages ergeben. Ob der konkrete Mehrheitsbeschluß wirksam getroffen worden ist, ist auf einer zweiten Stufe zu prüfen. b) Die Feststellung des Jahresabschlusses einer Personengesellschaft ist eine den Gesellschaftern obliegende Angelegenheit der laufenden Verwaltung und wird regelmäßig von einer allgemeinen Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag gedeckt (Aufgabe von BGHZ 132, 263, 268). c) Mit einer Klage gegen die Feststellung des Jahresabschlusses einer GmbH & Co. KG kann nicht eine in deren Tochtergesellschaften beschlossene Gewinnthesaurierung zur Überprüfung gestellt oder geltend gemacht werden, daß tatsächlich angefallene, in die GuV eingestellte Aufwandspositionen sachlich ungerechtfertigt seien.BGH15.01.2007
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62 T 5/07 - Keine einstweilige Verfügung auf Verbot der Auszahlung eines MietkautionssparguthabensLeitsatz: 1. Es entspricht dem Sicherungszweck, daß der Vermieter sich nach Ende des Mietverhältnisses ein verpfändetes Sparguthaben auszahlen lassen kann. 2. Der Mieter kann nicht durch einstweilige Verfügung die Auszahlung an den Vermieter verhindern, sondern muß im Hauptverfahren, in dem die Gegenforderungen geprüft werden können, auf Rückzahlung klagen. (gegen LG Berlin GE 2003, 742) (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin15.01.2007
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218 C 228/06 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungshilfe: abschließbare Müllstandsfläche; aufwendige Deckenverkleidung (Stuck), hochwertiger Bodenbelag (Parkett); bevorzugte CitylageLeitsatz: 1. Eine abschließbare Müllstandsfläche liegt vor, wenn zwar die Müllstandsfläche selbst unmittelbar nicht abschließbar, jedoch nur über einen verschlossenen Kellereingang zu erreichen ist. 2. Für die Annahme einer bevorzugten Citylage reicht es nicht, dass bekannte Berliner Einkaufslagen (etwa Steglitzer Schloßstraße oder Kurfürstendamm) durch längere Fußmärsche oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos erreicht werden können. 3. Hochwertiger Bodenbelag in Form von Parkettboden setzt voraus, dass dieser sich in einem guten Zustand befindet. 4. Eine aufwendige Deckenverkleidung (Stuck) kann nur dann wohnwerterhöhend sein, wenn sich diese in gutem Zustand befindet. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg16.01.2007
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BVerwG 8 B 66.06 - faktische; Restitutionsausschlußbesatzungsrechtliche bzw. besatzungshoheitliche EnteignungLeitsatz: Entscheidend für einen enteignenden Zugriff ist, daß eine Enteignung überhaupt in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kam und sich der frühere Eigentümer vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt betrachten mußte. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG16.01.2007
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86 T 604/06; 86 T 679-701/06 - Änderung der Teilungserklärung bezüglich der Umlegungsmaßstäbe ohne Zustimmung der GrundpfandrechtsgläubigerLeitsatz: Die Änderung der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Umstellung des Verteilungsmaßstabes für Wasserkosten nach Miteigentumsanteilen auf Wasserverbrauch bedarf nicht der Zustimmung der in Abt. I und II des Grundbuchs eingetragenen Gläubiger. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin16.01.2007
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63 S 267/05 - Wohnflächendifferenz bei Beschaffenheitsvereinbarung; Mietminderung; Betriebskostenabrechnung; UmlagemaßstabLeitsatz: Eine in einem Mietvertrag über eine Dachgeschoßwohnung mit diversen Schrägen vereinbarte Wohnungsgröße schließt als Beschaffenheitsvereinbarung auch bei einer Überschreitung der tatsächlichen Größe um mehr als 10 % eine Mietminderung aus und ist auch für die Betriebskostenabrechnung verbindlich, wenn nach dem Mietvertrag keine der beiden Parteien berechtigt sein soll, bei Abweichungen der tatsächlichen Wohnfläche von der vereinbarten eine Anpassung der Miete zu verlangen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin16.01.2007
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VI ZR 166/06 - Pflicht zur Einholung von SachverständigengutachtenLeitsatz: Ist zur Beurteilung des streitigen Sachverhalts eine physikalische Berechnung unter sachkundiger Berücksichtigung der Gegebenheiten des konkreten Einzelfalls erforderlich,darf das Gericht die Einholung von Sachverständigengutachten nicht ohne weitere Begründung lediglich unter Berufung auf die eigene Sachkunde und Lebenserfahrung ablehnen.BGH16.01.2007
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104a C 491/06 - Kein Eintritt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bestandsmietverhältnisse; Eintritt in bestehende Mietverhältnisse bei gesetzlichem Eigentumsübergang; VermieterwechselLeitsatz: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist nicht nach Veräußerung, sondern kraft Gesetzes Eigentümer von Grundstücken der Bundesrepublik Deutschland geworden; sie tritt damit nicht in bestehende Mietverhältnisse als Vermieter ein.AG Schöneberg17.01.2007